Bewirb Dich für ein FSJ oder BFD in unserem Bildungshaus !
Ansprechpartnerin: Mechthild Husmann Kontakt: Tel.: 05401 8668-0, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Liebe Gäste, um Sie und unsere Mitarbeiter*innen optimal zu schützen, steckt unser Hygienekonzept zusätzlich zu unserem Qualitätsmanagemet den allgemeinen Rahmen ab.
Hierzu die wichtigsten Informationen kurz zusammengefassen:
Anne und Martin Bücker haben heute ihre goldene Hochzeit bei uns in der Bruder Klaus Kirche gefeiert. Das ganze Team der KLVHS gratuliert den beiden guten "Geistern" von Herzen, die seit fast 10 Jahren in unseren Gottesdiensten und beim "Rudelsingen" in den Seminaren für wunderschöne Musik sorgen.
Ein Friedenslied zu singen, schafft keinen Frieden. Aber ein Friedenslied zu singen hilft vielleicht, dem eigenen Entsetzen und Ohnmachtsgefühl ein wenig entgegen zu wirken.
Der Friedenschor der KLVHS Oesede denkt dabei an die Kriegs- und Fluchterfahrungen der Menschen aus dem arabischen Raum sowie an die Menschen in und aus der Ukraine und an weitere, viel zu viele Kriegsorte dieser Welt.
Der blaue Vogel fliegt weiter. Seit mittlerweile 7 Jahren ist er unterwegs, um auf besonders inklusive Seminare hinzuweisen und BILDUNG FÜR ALLE zu ermöglichen. Die Katholische LandvolkHochschule Oesede ist dabei Partnerin im Netzwerk „Osnabrück Inklusiv“ und freut sich, wenn alle Menschen sich in der KLVHS wohlfühlen und weiterbilden können! Die neuen Seminare für den Herbst und Winter 22/23 finden Sie im neuen Programmheft > hier <und unter unserer Rubrik „Seminare“. Sie sind herzlich willkommen!
KLVHS schließt sich Selbstverpflichtungserklärung an Bei der Dritten Synodalversammlung vom 3. - 5. Februar 2022 in Frankfurt wurde der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalforums IV mit großer Mehrheit verabschiedet. Der Beschluss zielt darauf ab, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu überarbeiten. Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform sollen nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden. Sie sollen eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern und eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen.